Bringmann Akademie GmbH

Kosmetik

STAATLICH GEPRÜFTE KOSMETIKERIN (1-jährige Ausbildung in Vollzeit)

Die Auszubildenden lernen in einer Grundausbildung die Grundlagen der Kosmetik kennen. Die Anatomie der Haut und der Nägel, aber auch Kenntnisse über den gesamte Aufbau des menschlichen Körpers und dessen Funktionen werden vermittelt. Die verschiedenen Techniken der Hautreinigung und Pflege, der Maniküre und der Pediküre sowie die verschiedenen Epilations- und Depilationstechniken werden gelehrt und erprobt. Was zunächst als Übung beginnt, wird im weiteren Verlauf der Ausbildung eingangs an der Mitschülerin und später dann, unter fachkundiger Anleitung, an Modellen angewandt. Der Umgang und die Funktions- bzw. Wirkungsweisen von Geräten und Präparaten werden geschult. Die Kosmetischen Massagen werden von erfahrenen Dozentinnen und Dozenten vermittelt. In die Spezialbereiche der Kosmetik wie Manuelle Lymphdrainage, Visagistik, Nail-Design u.v.m. wird in Fachunterrichten ein umfangreicher Einblick gewährt. Um ein Institut wirtschaftlich erfolgreich führen zu können, werden die Schülerinnen auch in Wirtschafts-, Waren- und Verkaufskunde sowie Verkaufspsychologie und Gesprächsführung ausgebildet. Grundlagen der Informatik und fachbezogener Fremdsprachenunterricht runden das Ausbildungskonzept der Akademie ab.

 

Ausbildungsbeginn und –dauer:

Die Lehrgänge starten im Oktober eines jeden Jahres.

Der Lehrgang dauert ein Jahr und endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung.

 

Zugangsvoraussetzungen:

-          Hauptschulabschluss

-          Mindestalter von 16 Jahren

-          polizeiliches Führungszeugnis

 

Abschlussprüfung:

Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung an unserer staatl. anerkannten Lehranstalt, vor einem staatlichen Prüfungsausschuss,  statt. Grundlage für die Durchführung bilden die Schul- und Prüfungsverordnung.

 

 

Zeugnis/Berufsurkunde:

Nach erfolgreichem Staatsexamen erhält der/die Absolvent/-in ein Zeugnis mit Einzelbenotung der Fächer und von der zuständigen Behörde eine 3-sprachige Berufsurkunde. diese berechtigt Sie zum Führen der Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte Kosmetikerin“.

 

Staatliche Anerkennung:

Der/die Absolvent/-in hat nach erfolgreicher Abschlussprüfung die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Kosmetikerin“.

 

Förderungsmöglichkeiten:

Unsere Schule ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) und nach §86 des Sozialgesetzbuches anerkannt. Förderungsmöglichkeiten durch das Arbeitsamt müssen beim jeweiligen Wohnort-Arbeitsamt beantragt werden.

 

 

 

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